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   LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14   

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https://dejure.org/2016,66950
LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14 (https://dejure.org/2016,66950)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.12.2016 - L 3 U 469/14 (https://dejure.org/2016,66950)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - L 3 U 469/14 (https://dejure.org/2016,66950)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Arbeitsunfall auf einer Baustelle bei enger familiärer Beziehung zum Bauherrn; Erforderlichkeit einer persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit für ein Beschäftigungsverhältnis; Kein ...

  • rewis.io

    Kein Arbeitsunfall als Wie-Beschäftigter bei familiärer Unterstützung beim Hausbau

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Arbeitsunfall auf einer Baustelle bei enger familiärer Beziehung zum Bauherrn; Erforderlichkeit einer persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit für ein Beschäftigungsverhältnis; Kein ...

  • rechtsportal.de

    Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Arbeitsunfall auf einer Baustelle bei enger familiärer Beziehung zum Bauherrn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Die bloße Absicht einer Tatbestandserfüllung oder erst recht eine niedrigere Vorsatzstufe reichen hingegen nicht aus (BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 45 und juris Rn. 17 m.w.N.).

    - er unternehmensbezogene Rechte aus dem Beschäftigungsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 45 und juris Rn. 23 m.w.N.).

    Für die Verrichtung einer Tätigkeit als Beschäftigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kommt es objektiv auf die Eingliederung des Handelns des Verletzten in das Unternehmen eines anderen und subjektiv auf die zumindest auch darauf gerichtete Willensausrichtung an, dass die eigene Tätigkeit unmittelbare Vorteile für das Unternehmen des anderen bringen soll (BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 45 und juris Rn. 24).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 und juris Rn. 15 m.w.N.).

    Es muss ebenfalls eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet werden, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte und regelmäßig verrichtet wird, die in einem fremden Unternehmen dafür eingestellt sind (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R -, juris Rn. 56 m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 und juris Rn. 16).

    So braucht bei einer Wie-Beschäftigung eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen nicht vorzuliegen, und für ein Unternehmen ist kein Geschäftsbetrieb oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit erforderlich (BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 und juris Rn. 17).

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Es ist zu fragen, ob die Verrichtung, so wie sie durchgeführt wurde, objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz erkennen lässt (BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 und Rn. 20).

    Es kann somit nicht festgestellt werden, dass das Handeln trotz der mit ihm verbundenen privaten Zweckverfolgung insgesamt betrachtet darauf abzielte, den Versicherungstatbestand einer (Wie-)Beschäftigung zu erfüllen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 und Rn. 22).

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Es muss ebenfalls eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet werden, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte und regelmäßig verrichtet wird, die in einem fremden Unternehmen dafür eingestellt sind (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R -, juris Rn. 56 m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 und juris Rn. 16).

    Dann kann sie den Tatbestand der "Wie-Beschäftigung" erfüllen (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R -, juris Rn. 57).

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kommt nämlich der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist, ausschlaggebende Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 6 und juris Rn. 13 m.w.N.).

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 6 und juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Auch ein Unternehmer kann allerdings für ein anderes Unternehmen wie ein Arbeitnehmer tätig und nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert sein; die Tätigkeit für das eigene Unternehmen ist aber in der Regel unternehmerähnlich und daher nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII versichert (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 2 RU 150/55 -, juris Rn. 21; BSG, Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 13/86 -, juris Rn. 16).

    Das gilt auch, wenn der Unternehmer Tätigkeiten verrichtet, die den Zwecken eines anderen Unternehmens dienen, solange es sich zugleich um Tätigkeiten handelt, die zum Aufgabenbereich seines eigenen Unternehmens zählen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 2 RU 150/55 -).

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 116/10

    Umfang der ärztlichen Aufklärung über die Therapie einer Schleimbeutelentzündung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Die weiter zum Sozialgericht Regensburg (SG) erhobene Klage (S 7 U 116/10) nahmen die Bevollmächtigten mit Schreiben vom 13. September 2012 zurück.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Prozessakten beider Rechtszüge und die beigezogene Akte der Beklagten sowie die ebenfalls beigezogenen Akten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und die diesbezüglichen Gerichtsakten S 7 U 116/10 und S 7 U 244/13 verwiesen.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 und juris Rn. 9 m.w.N.; BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 18/13 R -, BSGE 118, 18 und juris Rn. 16 m.w.N.).

    Für den Nachweis z.B. des Ursachenzusammenhanges zwischen Verrichtung und Unfallereignis gilt der Beweismaßstab der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit; die bloße Möglichkeit genügt nicht (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 und juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Auch ein Unternehmer kann allerdings für ein anderes Unternehmen wie ein Arbeitnehmer tätig und nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert sein; die Tätigkeit für das eigene Unternehmen ist aber in der Regel unternehmerähnlich und daher nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII versichert (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 2 RU 150/55 -, juris Rn. 21; BSG, Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 13/86 -, juris Rn. 16).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 und juris Rn. 9 m.w.N.; BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 18/13 R -, BSGE 118, 18 und juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

  • BSG, 23.05.1989 - 2 BU 178/88
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

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